Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) überarbeitet. Sie wurden an die Regelungen des dritten Pflegestärkungsgesetzes angepasst. Die überarbeiteten QPR (Teil 1 – ambulant (pdf, 3 MB), Teil 2 – stationär (pdf, 0,8 MB)) sind zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es geht u.a. um die stichprobenhafte Inaugenscheinnahme von Pflegebedürftigen und um die außerklinische Intensivpflege.