An sich ist die Kriminalität älterer Menschen nicht unbedingt das, womit sich das Pflegerecht beschäftigt. Dennoch lässt mich ein aktueller Fall darüber nachdenken, mein Betätigungsfeld auf die Strafverteidigung älterer Menschen zu erweitern. Verschiedene Medien berichten über einen 80-jährigen Mann, der Anfang Juni vor dem Landgericht Konstanz zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden ist (Az. 4 KLs 20 Js 28631/15).
Dabei sei das Urteil aufgrund des hohen Alters sogar noch milde ausgefallen, so das Gericht.
Der Mann hatte mehrere Supermärkte am Bodensee und im Schwarzwald überfallen und dabei mit Hilfe einer täuschend echt aussehenden Waffenattrappe insgesamt 5.000 Euro erbeutet.
In seinem Vorstrafenregister fanden sich bereits zwanzig Straftaten. Der größte Coup war, als er um die Jahrtausendwende ca. 1,7 Millionen Schilling bei einer österreichischen Bank erbeutet hatte. Doch auch damals war er offenbar nicht besonders geschickt, denn er wurde nach dem Einstreichen der unerwartet hohen Beute durch die Polizei dingfest gemacht.
Wer übrigens zur Alterskriminalität mehr erfahren will, der kann dazu einen aufschlussreichen Beitrag von Barbara Weber beim Deutschlandfunk nachlesen.