Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wurden verschiedene Organisationen beauftragt, einen Rahmenvertrag über das Entlassmanagement zu schließen. Darin geht es um die Versorgung der Patienten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Es kam jedoch nicht zu der bis zum 31.12.2015 geforderten Einigung. Daraufhin musste das Bundesschiedsamt entscheiden, dann wurden auch noch die Gerichte bemüht. Allerdings haben sich die Vertragspartner zwischenzeitlich auf eine Änderungsvereinbarung verständigt (Stand 6.6.2017). Der Rahmenvertrag Entlassmanagement tritt mit den entsprechenden Änderungen zum 1.10.2017 in Kraft. Sämtliche Dokumente können beim GKV-Spitzenverband heruntergelagen werden.