Zur heutigen Auftaktsitzung eines interdisziplinär besetzten Plenums hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) rund 80 Expertinnen und Experten eingeladen. Ziel des Prozesses ist es, durch Änderungen im Betreuungsrecht die Qualität der rechtlichen Betreuung sicherzustellen, insbesondere soll das Selbstbestimmungsrecht gestärkt werden. Außerdem will die Regierung sicherstellen, dass rechtliche Betreuung wirklich nur angeordnet wird, wenn sie zum Schutz der Betroffenen erforderlich ist. Das BMJV wird Ende 2019 in der abschließenden Plenumssitzung Bilanz ziehen und dann entscheiden, welche Gesetzgebungsvorschläge es auf den Weg bringen wird. Die Frage der Vergütung von Berufsbetreuern soll – dem Koalitionsvertrag entsprechend – allerdings möglichst zeitnah angegangen werden.