Bereits am 29.12.2015 sind die §§ 291a ff. SGB V in Kraft getreten. Darin ist die neue elektronische Patientenakte geregelt. Die Bundesregierung hat nun auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, dass die Krankenkassen die digitale Akte ab 2019 anbieten können. Die Vorbereitungen sollen planmäßig bis Ende des Jahres 2018 abgeschlossen sein. Es ist geplant, die elektronische Patientenakte stufenweise einzuführen. In der ersten Stufe sollen etwa Notfalldaten oder Medikationspläne gespeichert werden. Hinzu kommen elektronische Arztbriefe. Zunächst gehe es vor allem darum, einen Dokumentenaustausch zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu ermöglichen. In weiteren Umsetzungsstufen sollen dann „Komfort- und Leistungsfunktionen“ ergänzt werden. Versicherte können frei entscheiden, ob sie die neue Akte nutzen wollen.