Insgesamt 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke. Allerdings müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt meist eine ärztliche Verordnung, die mithilfe eines Grünen Rezeptes nachgewiesen werden kann. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb, Grüne Rezepte und Kassenbons aufzubewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können. Da es sich nicht um eine Pflichtleistung, sondern um eine freiwillige Leistung der Kassen handelt, ist die Erstattung von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Zahlt die Kasse nicht, so dient das Grüne Rezept immerhin als Belastungsnachweis und kann in die Einkommensteuererklärung einfließen.