Der Bundesgerichtshof hatte zum Heimauszug entschieden: Auch wenn ein Heimbewohner vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist aus einem Pflegeheim auszieht, darf der Heimbetreiber das Entgelt nur bis zum Tag des Auszugs berechnen. Nun beschäftigt sich die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) mit drei interessanten Anschlussfragen. Ist eine Begründung für den Auszug notwendig? Gilt das Urteil auch rückwirkend? Gilt das Urteil auch für privat Pflegeversicherte?