„Gesetz für bessere Löhne in der Pflege“: Gibt es jetzt automatisch mehr Geld? 30. Oktober 201930. Oktober 2019RA Thorsten Siefarth Am 24. Oktober hat der Bundestag das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ beschlossen. Die Bundesregierung behaupt in einer Pressemitteilung: „Es wird auf jeden Fall zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen: Entweder über einen Flächentarifvertrag oder über höhere Lohnuntergrenzen.“ Bekommen Pflegekräfte also jetzt automatisch höhere Löhne? Ganz so schnell geht es nicht. Bislang gilt in der Pflege noch der sogenannte Pflegemindestlohn. Er ist in der Pflege-Arbeitsbedingungenverordnung festgelegt. Diese Verordnung gilt noch bis April 2020. Der Pflege-Mindestlohn beträgt derzeit 11,05 Euro pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 Euro in Ostdeutschland. Einen bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege gibt es nicht. Nur für 20 Prozent der Beschäftigten gibt es tarifliche Arbeitsbedingungen. Das liegt an der Struktur der Branche mit privaten, kommunalen, freigemeinnützigen und kirchlichen Arbeitgebern. Das Gesetz eröffnet nun zwei Wege, um zu höheren Pflegelöhnen zu kommen. Flächentarifvertrag für die ganze Branche Die Tarifpartner schließen einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesarbeitsministerium auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege erstreckt. Damit würden die ausgehandelten Tariflöhne für die ganze Branche gelten. Mit dem Gesetz soll das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden: Vor Abschluss des Tarifvertrags müssen die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden. Außerdem müssen mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften zustimmen, damit die Tarifpartner die Erstreckung des Tarifvertrags beantragen können. Lohnuntergrenzen anheben Als zweite Möglichkeit sieht das Gesetz vor, über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt anzuheben. Eine künftig ständige, paritätisch besetzte Pflegekommission soll Vorschläge für unterschiedliche Mindestlöhne für Hilfs- und Fachkräfte erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das Bundesarbeitsministerium dann als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche festlegen. Fazit Es bleibt abzuwarten, ob es zukünftig einen flächendeckenden Tarifvertrag gibt oder Lohnuntergrenzen. In einem ersten Schritt müssen erst einmal Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammenfinden. Immerhin: Erste Verhandlungen für einen bundesweiten Tarifvertrag Altenpflege haben bereits am vergangenen Freitag die Gewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) aufgenommen. Scheitern die Tarifverhandlungen, dann muss letztlich doch wieder die schon bisher existierende Kommission tätig werden und Lohnuntergrenzen festlegen. Ob dann am Ende wirklich die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Lohnerhöhungen herauskommen? Zu hoffen wäre es, fix ist das noch nicht. Und schon gar nicht steht die Höhe fest. Das könnte Sie auch interessieren: In Niedersachsen: Erster landesweiter Ausbildungstarifvertrag Pflege Nicht mehr zögern: Jetzt Antrag auf Pflegestufe stellen! Ausbildungsreform in der Pflege: Wird Gesetz jetzt doch noch verabschiedet?