Kostenloser Artikel des Monats (November): Aufsichtspflicht 4. November 20194. November 2019RA Thorsten Siefarth Im Frühjahr 2017 verstarb ein pflegedürftiger Mann an Verbrühungen, die er in einer Badewanne erlitten hatte. Die zuständige Pflegekraft eines Pflegeheims im südlichen Harz hatte die Temperatur des Badewassers nicht kontrolliert. Was aber genauso schlimm war: Sie hatte den 79-jährigen Mann nicht beaufsichtigt. Muss die Pflegekraft dafür nun haften? Ganz generell stellt sich die Frage: Unter welchen Voraussetzungen müssen Pflegekräfte (aber auch die Vorgesetzten oder Träger der Pflegeeinrichtungen) bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen? Alles Wissenswerte dazu findet sich in meinem „Artikel des Monats“ November 2019 (kostenloser Download, 0,1 MB). Ein Artikel aus dem Infobrief „Rechtssicher pflegen und führen aktuell“. Vielen Dank an die WEKA Media GmbH & Co. KG für die Genehmigung der Veröffentlichung. Das könnte Sie auch interessieren: Kostenloser Artikel des Monats: Fehler der Kassen bei Widersprüchen – Sechs Tipps! Kostenloser „Artikel des Monats“ Mai 2019: Muss ein Seniorenheim für Unfälle der Bewohner haften? Kostenloser Artikel des Monats (Oktober): Teilzeitwunsch von Mitarbeitern