Wer in einem Sozialgerichtsverfahren ärztlich begutachtet werden soll, dem steht es frei, dazu eine Vertrauensperson mitzunehmen. Nur ausnahmsweise kann das Gericht den Ausschluss der Vertrauensperson anordnen, insbesondere wenn das für eine unverfälschte Beweiserhebung erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (27.10.2022, Az. B 9 SB 1/20 R). Mehr Infos gibt es in dem Terminsbericht des Gerichts.