Das Bayerische Sozialministerium hat im Juli 2008 eine Förderrichtlinie beschlossen: Neue ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren sollen finanziell unterstützt werden. Ergänzend dazu legt das Ministerium nun eine neue Broschüre auf den Tisch.
Im Rahmen einer Anschubfinanzierung werden vom Freistaat bis zu 40.000 Euro für den Auf- und Ausbau folgender ambulanter Wohnformen gewährt:
- ambulant betreute Wohngemeinschaften,
- ambulante Hausgemeinschaften,
- generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten sowie
- sonstige innovative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen.
Das Geld kommt aus einem Fördertopf der EU.
Voraussetzung für einen Zuschuss nach der Förderrichtlinie ist, dass es sich um eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Sinne des Art. 2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) handelt.
Außerdem muss die Qualität in den ambulant betreuten WG’s stimmen. Dazu legt das Ministerium nun einen neuen Praxisleitfaden vor.
Link: Sie können die Förderrichtlinie, Antragsformulare und den „Praxisleitfaden für die Qualitätssicherung in ambulant betreuten Wohngemeinschaften“ hier herunterladen.