Das Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) führte kürzlich eine Fachkonferenz mit dem Titel „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ durch. Dort wurde der Entwurf dieses Expertenstandards vorgestellt und diskutiert. Seitdem wird vonseiten einiger Fortbildungsanbieter der Eindruck erweckt, der Expertenstandard wäre bereits jetzt verbindlich. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): „Wer behauptet, der Standard müsse jetzt umgesetzt werden, führt Dienste und Einrichtungen bewusst in die Irre.“
Der bpa weist darauf hin, dass in der Konsensuskonferenz diverse Anregungen und Fragen aufgeworfen wurden. Jetzt werden diese Anregungen durch das DNQP ausgewertet und fließen gegebenenfalls noch in den Entwurf ein, bevor der Standard an die Selbstverwaltung übergeben wird.
Im Weiteren erfolgt gemäß der Verfahrensordnung für die Expertenstandards nach § 113 a SGB XI die Wirksamkeitsanalyse und die Ermittlung der mit der Umsetzung des Standards entstehenden Kosten. Hierzu wurde ein weiteres Gutachten ausgeschrieben.
„Vor Mitte 2015 ist nicht mit einem Ergebnis und anschließender Veröffentlichung des Expertenstandards im Bundesanzeiger zu rechnen“, betont bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.