Die Dokumentationen in der stationären und ambulanten Pflege können bundesweit im Umfang deutlich reduziert werden. Dazu haben die Vertragsparteien in der Pflege den nötigen Beschluss gefasst. Es ist entschieden, dass die Ergebnisse aus dem Projekt des Bundesgesundheitsministeriums „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren sind.
Der GKV-Spitzenverband, unter Beteiligung der Verbände der Pflegekassen und des Medizinischen Dienstes, die Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen, die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die Interessenverbände der Pflegebedürftigen und der Selbsthilfe schaffen damit die Voraussetzungen für die flächendeckende Umsetzung der Projektergebnisse.
Kompatibilität mit MDK-Anforderungen
Zentrale Botschaft für die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste in Deutschland ist: Die Dokumentation wird auf die wesentlichen Aspekte reduziert und von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung im Rahmen der Qualitätsprüfungen akzeptiert. Die Kompatibilität mit den Qualitätsprüfungen und deren Maßstäben sind für die Anwendung zentrale Aspekte. Das hat auch der Praxistest gezeigt und der Abschlussbericht dokumentiert. Dieses Signal an die Pflegekräfte und Einrichtungen ist für die Orientierung und die jetzt anstehende flächendeckende Umsetzung sehr wichtig.
Praxistest war erfolgreich
Im Vorfeld hatten stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in ganz Deutschland mehrere Monate lang ein reduziertes Struktursystem der Pflegedokumentation in einem Praxistest des Bundesgesundheitsministerium ausprobiert und für gut und vor allem für praxistaug-lich befunden. Koordiniert wurde der Praxistest von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Für die weitere Umsetzung hat das Gesundheitsministerium ein Projektbüro beim Pflegebevollmächtigten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, eingerichtet.
Beispiele
- Künftig werden Pflegeeinrichtungen z. B. in der Grundpflege nur noch Ereignisse bzw. Leistungen dokumentieren, die von der Pflegeplanung abweichen. Eine Dokumentation von Routinetatigkeiten der Grundpflege entfallt damit.
- Die Pflegeplanung basiert auf einer sogenannten „strukturierten Informationssammlung“. Waren dafür bisher 13 Themenfelder beim Pflegebedurftigen überprüft worden, werden es demnachst nur noch funf sein.
- Im stationären Bereich entfallen künftig die Einzelleistungsnachweise fur routinemaßig wiederkehrende Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverband, Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Interessenvertreter der Pflegebedürftigen und Selbsthilfe vom 4.7.2014