So machen Sie Pflegekosten steuerlich optimal geltend!

RA Thorsten Siefarth - LogoKosten für einen ambulanten Pflegedienst kann man sowohl als außergewöhnliche Belastung als auch als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Pflegebedürftige haben also ein Zuordnungswahlrecht. Wie man dieses Wahlrecht optimal ausübt, das wird bei haufe.de näher erläutert.

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