Ende März 2014 wurde der Expertenstandard-Entwurf zur „Erhaltung Förderung der Mobilität“ im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Dieser ist nun im Netz und beim GKV-Spitzenverband abrufbar. Der Entwurf wird seit Anfang des Jahres in ausgewählten stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten modellhaft implementiert. Die Ergebnisse der modellhaften Implementierung werden voraussichtlich Mitte 2016 vorliegen. Im Anschluss daran wird über die verbindliche Einführung des Expertenstandards in den zugelassenen Pflegeeinrichtungen entschieden. Das bedeutet: Erst dann, also wenn der Expertenstandard im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, ist er für alle Pflegedienste und –heime in Deutschland verbindlich!