Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Bemühungen um eine Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Pflege. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zu Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, die Dokumentationspflicht der Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Pflege auf ein nötiges Maß zu reduzieren. Zur Begründung verweisen die Petenten darauf, dass angesichts der strengen Dokumentationspflicht kaum noch Zeit für menschliche Zuwendung bleibe. Außerdem gebe die schriftliche Dokumentation der Pflegekräfte nur deren Sicht wieder, während die der Patienten ungesehen bleibe, was im Regressfall zu einer wesentlichen Benachteiligung führe.