Als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz bekommen nun auch Schleswig-Holsteins Kranken-, Kinder- und Altenpfleger eine eigene Interessenvertretung. Gegen den Protest der Opposition verabschiedeten SPD, Grüne und SSW in namentlicher Abstimmung am 15. Juli das notwendige Kammergesetz. Das neue Gesetz tritt noch im Juli in Kraft. Binnen der nächsten 30 Monate soll die erste Kammerwahl erfolgen. Ein Kompromissvorschlag von FDP und CDU, eine Kammer ohne Pflichtmitgliedschaft einzurichten, wurde bereits ein Jahr zuvor im Landtag abgelehnt.