„Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“, das ist der Titel eines neuen Faltblatts. Es informiert Betroffene, Angehörige und die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, welche neuen zahnärztlichen Versorgungsangebote von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Erläutert werden unter anderem die Möglichkeiten der sogenannten aufsuchenden zahnmedizinischen Betreuung zu Hause und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa bei einem Transport in eine Zahnarztpraxis.
In den vergangenen Jahren hat sich die Versorgungssituation durch das Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes und der damit verbundenen Einführung zusätzlicher Leistungen für die aufsuchende Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte verbessert. GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zuhause dann in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren.
Bezugsmöglichkeiten für das neue Faltblatt
Herausgeber des neuen Faltblatts sind die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Das Faltblatt „Vorsorge ist unser Anliegen – Zahnärztliche Betreuung zu Hause für Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung“ steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen Download bereit: www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de.
Zahnarztpraxen können zudem über die Website der KZBV kostenlose Exemplare für die Auslage im Wartezimmer bestellen.
Pflegedienste informieren sich über Bezugsquellen unter www.bagfw.de/veröffentlichungen/publikationen oder bei der jeweiligen bpa-Landesgeschäftsstelle. Direkte, kostenlose Bestellungen sind für Pflegedienste auch online über eine Datenbank der KZBV möglich.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) und des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) vom 4.1.2016