Schneller zum Facharzt: Terminservicestellen nehmen Arbeit auf

RA Thorsten Siefarth - LogoLaut GKV-Versorgungsstärkungsgesetz müssen die Krankenversicherungen ab dem 23. Januar 2016 Facharzttermine innerhalb von vier Wochen an Patienten mit einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung vermitteln. Für die Vermittlung der Termine wurden bundesweit 12 Servicestellen eingerichtet. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinbarung mitteilt, haben diese nun ihren Betrieb aufgenommen. Doch was bedeutet dies für die Patienten?



Seit Januar können Ärzte der teilnehmenden Krankenversicherung online über die Webanwendung freie Termine melden, die die Terminservicestellen dann an Patienten vermitteln. Zur Kennzeichnung der dringenden Überweisungen wurden 17 Millionen Etiketten mit Überweisungscodes erzeugt und an die niedergelassenen Ärzte verschickt. Diese Codes werden zukünftig an die Patienten verteilt, meist werden sie dazu auf den Überweisungsträger aufgedruckt. Die Terminservicestellen werden außerdem Termine in Krankenhäusern vermitteln, falls kein Praxistermin gefunden wird.

Keine Garantie für Termin bei Wunscharzt

Wichtig: Die Termingarantie von vier Wochen gilt nicht für den Wunscharzt. Die Termine werden bei dem Arzt vereinbart, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Kapazitäten hat und in zumutbarer Entfernung zum Patienten liegt.

Die Terminservicestelle vermittelt keine Termine bei

  • Psychotherapeuten (voraussichtlich aber ab Mitte 2016)
  • Zahnärzten
  • Kieferorthopäden
  • Hausärzten
  • Kinder- und Jugendärzte

Augenärzte und Gynäkologen, für die an sich keine Überweisung notwendig ist, können jedoch vermittelt werden.

Die Vermittlung bei Bagatellerkrankungen sowie Routineuntersuchungen ist ausgeschlossen.

Keine Pflicht für Patienten und Fachärzte

Patienten sind nicht verpflichtet, sich an die Servicestellen zu wenden. Sie können Termine nach wie vor beim Facharzt vereinbaren. Auch Fachärzte sind nicht verpflichtet, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen freie Termine anzugeben.

Aufgrund der erläuterten Einschränkungen bleibt abzuwarten, ob sich das neue System bewährt.

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