In Bayern soll es nach dem Willen der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml keine Pflegekammer geben, sondern eine Pflege-Interessenvertretung, den sogenannten Pflegering. Am Donnerstag hat in München die erste Sitzung der Gründungskonferenz zur Errichtung dieses Gremiums stattgefunden. Huml will mit ihrem Konzept die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Der „bayerische Weg“ soll Vorbild auch für andere Bundesländer sein. Einige sehen diesen Weg jedoch kritisch. Zum Beispiel der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Er befürchtet, dass vor allem Träger- und Arbeitgeberinteressen im Vordergrund stünden. Außerdem müssten alle Pflegefachpersonen Mitglied sein, nur dann hätte die Vertretung eine gewichtige Stimme.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Das Konzept der Ministerin sieht vor, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. Pflegekräfte und ihre Verbände können hier freiwillig Mitglied werden. Wichtige Aufgaben sind die Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege und die Mitwirkung an Gesetzgebungsvorhaben. Die Körperschaft wird nach außen durch ein ehrenamtliches Präsidium vertreten. Ansprechpartner für die Pflegenden wird eine Geschäftsstelle mit hauptamtlichen Mitarbeitern sein.
Gründungskonferenz soll an Gesetzentwurf mitwirken
Aufgabe der Gründungskonferenz ist es, an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Pflege-Interessenvertretung mitzuwirken. Außerdem sollen die Pflegekräfte verstärkt über die Interessenvertretung informiert und zur Mitarbeit ermuntert werden. Das Gremium soll ferner organisatorisch den Aufbau der Interessenvertretung unterstützen.
Zur Mitarbeit in der Gründungskonferenz dem Gremium waren Pflegekräfte aus der Praxis und Berufsverbände der Pflegenden eingeladen – außerdem Vertreter der Einrichtungsträger, der Gewerkschaften, der Pflegewissenschaft und der Pflegefachschulen. Eine zweite Sitzung ist für Mitte März geplant. Nach einer abschließenden Beratung im April 2016 ist die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums vom 28.1.2016, Pressemitteilung des Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vom 28.1.2016