Zum 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Zurzeit versenden die Kassen, wenn auch reichlich spät, die entsprechenden Überleitungsbescheide. Diese sollten unbedingt geprüft werden. Versicherte ohne eigeschränkte Alltagskompetenz vollziehen einen einfachen Stufensprung (z.B. von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2), Versicherte mit einer Bescheinigung der eingeschränkten Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung (z.B. Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3). Bei Fehlern muss unbedingt innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.