Der saarländische Landtag hat am 15. März Änderungen im Landesheimgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen insbesondere die Ausdehnung des staatlichen Schutzes auf alternative Betreuungs- und Lebenssituationen in der Pflege. Zudem fallen in Zukunft auch die ambulanten Pflegedienste unter staatliche Aufsicht. Die Novellierung soll die Möglichkeiten, um auf Missstände reagieren zu können, verbessern.
Zukünftig kann die Heimaufsicht auch bei Hinweisen und Beschwerden über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten Abrechnungsprüfungen einleiten. Dabei ist – zur Vermeidung des Aufbaus von Doppelstrukturen – bei ambulanten Pflegediensten nur eine anlassbezogene Strukturprüfung vorgesehen.
Ein weiterer Baustein der Neufassung ist eine erweiterte Experimentierklausel. Träger können künftig bei der Heimaufsicht die Erlaubnis beantragen, neue, gegebenenfalls von den verfassten Verordnungen abweichende modellhafte Betreuungs- und Wohnsettings einzurichten.
Außerdem müssen künftig alle in der Pflege arbeitenden Menschen in vorgegebenen Zeiträumen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Quelle: Pressemitteilung des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 15.3.2017