Gesetzlich Krankenversicherte können eine Rehabilitationseinrichtung grundsätzlich frei wählen. Das kann selbst dann möglich sein, wenn die Behandlung mit Mehrkosten verbunden ist. In der Vergangenheit hatten die Kassen die Reha-Einrichtungen aufgefordert, diese zusätzlichen Kosten direkt mit den Versicherten abzurechnen. Wie aerzteblatt.de nun meldet, ist das laut einer Prüfung des Bundesversicherungsamtes nicht rechtens. Die Versicherten können allenfalls von den Krankenkasse auf den Differenzbetrag in Anspruch genommen werden.