In einer Berliner Pflegeeinrichtung wollte eine 28-jährige Pflegekraft eine ältere, halbseitig gelähmte Dame vom Rollstuhl ins Bett transferieren. Doch die Dame rutschte der Pflegekraft weg, verletzte sich und verstarb später an den Folgen. Wie Ärztezeitung online berichtet, wurde die Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) angeklagt. In der Verhandlung ging es um die Frage, ob eine Dienstanweisung bestand, Pflegebedürftige immer nur zu zweit zu transferieren. Die gab es wohl erst nach dem Vorfall. Das Verfahren gegen die Pflegekraft wurde schließlich eingestellt. Mit der Auflage, 1000 Euro in sechs monatlichen Raten an die Berliner Tafel zu zahlen.