Der Verdacht auf Abrechnungsbetrug durch Pflegedienste, die unter russischer Leitung stehen, ist zurzeit das große Thema. Derweil wird gefordert, die Kontrolle in diesem Bereich zu verschärfen.
Geschädigt ist vor allem die Krankenkasse
Es ist vor allem der Bereich der häuslichen Krankenpflege, insbesondere die 24-Stunden-Pflege betroffen. Der Betrug geht also vor allem zu Lasten der Kranken-, weniger der Pflegekasse. Die wichtigsten Betrugsarten scheinen, dass Patienten abgerechnet werden, die nicht existierten, dass die erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden oder dass mehr Leistungen abgerechnet werden als erforderlich sind. Oder es wird die Pflege durch qualifizierte Pflegekräfte abgerechnet, tatsächlich eingesetzt werden aber minderqualifizierte Kräfte.
Unangemeldete Prüfung
Bislang gibt es bei häuslicher Krankenpflege kein Recht, unangemeldet zu prüfen. Das müsse nun eingeführt werden – zusätzlich zu der bislang schon bestehenden Möglichkeit, alle sechs Monate angemeldet zu prüfen.
Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, erläutert dazu: „Ob die Leistungen der Krankenversicherung korrekt erbracht werden, darüber haben wir keine Prüfrechte. Es gibt einen ganz klaren Hinweis, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit geben müsste und dafür auch eine gesetzliche Grundlage schafft, dass wir auch bei häuslicher Krankenpflege ein unangemeldetes Prüfrecht bekommen – und zwar insbesondere, wenn sie in Kombination mit Leistungen der Pflegeversicherung auftauche.“
Bessere Strafverfolgung
Darüber hinaus wird eine bessere Vernetzung von Pflegekassen, Sozialämtern und Ermittlungsbehörden gefordert. Auch solle es zukünftig Schwerpunktstaatsanwaltschaften geben, die besonderes Wissen zum Sozialversicherungsrecht haben. Zumindest sollen die bestehenden Staatsanwaltschafte in puncto Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen mit mehr Hintergrundwissen versorgt werden.
Abrechnungsbetrug darf nie durchgeführt werden. Es muss aber deutlich gesagt werden, dass die Forderungen der Krankenkassen dahingehend, dass es unangemeldete Prüfungen geben muss in Einrichtungen u in d Wohnungen von pflegebedürftigen Menschen durchgeführt werden müssten durch den MDK, eindeutig gegen die Grundrechte aus dem Grundgesetz verstoßen. Ein Eindringen in die Räumlichkeiten der Einrichtungen, und zusätzlich dann in die Räumlichkeiten von Pflegebedürftigen verstößt gegen dass GG Art 13 Inhalte aus diesem Grundrecht Abs. 1-4 beinhalten die Grundvoraussetzungen des Zuganges in Wohnungen u Räumlichkeiten. Dazu bleibt es bei den Vorschriften aus den geltenden Datenschutz, dass die Erlaubnis zum Betreten von Wohnungen zuvor schriftlich angekündigt werden muss, damit die Betroffenen Zeit u Gelegenheit haben, sich frei zu entscheiden, ob ein Besuch geduldet wird oder nicht. Das Herausgeben von Adressen oder sonstiger Details mit Krankendaten ist rechtswidrig, u verstößt gegen den Datenschutz der Patienten.Sollte der Verdacht des gemeinsamen Betruges bestehen, möge doch bitte die Staatsanwaltschaft die Zugänge regeln, und nicht der MDK. Dieser ist kein Rechtssubjekt, und es ist grundsätzlich in einer Demokratie untersagt, dass nicht legitimierte Subjekte befugt werden dürfen, den Bürgern die Rechte aus dem GG abzusprechen, oder Aufgaben des Staates zu übernehmen. Es werden mit diesen Forderungen die Pflegebedürftigen in Bürger dritter Klasse abqualifiziert. Von der allseits geforderten Gleichheit ist überhaupt nicht mehr die Rede. Alle Leistungserbringer, welche ordnungsgemäß abrechnen, sollten sich weder unangemeldete Besuche des MDK und auch so genannte Überraschungsbesuche nach angeblichen anonymen Anzeigen nicht gefallen lassen. Nach eigener Erfahrung einer solchen MDK Kontrolle, konnte nachgewiesen werden, dass die ARGE Bayern, nicht in der Lage war, einen benannten anonymen Anruf nach zu weisen. Eine Unterschrift unter einer eidesstattlichen Erklärung wurde strikt abgelehnt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es haben die Landesprüfungen des MDK Notenbewertungen von 1.0 bis 1.5 ergeben, u Abrechnungen wurden geprüft. Es stellt sich nun wieder heraus, dass die MDK Prüfungen der Versichertengemeinschaft Millionen kosten, uneffektiv sind, und in der Durchführung massiv rechtswidrig sind. Einrichtungen sollten diese überfallartigen Besuche strikt ablehnen aus dem eigenen Recht der Gleichheit und der Macht über ihre eigenen Räumlichkeiten. Ich mache dies seit Jahren, und finde die Versuche der ARGE Bayern lächerlich, mit Abmahnungen zu erteilen, welche schon aus der mangelnden Behördenanordnungsmöglichkeiten gar nicht möglich sind. Die ARGEN d Krankenkassen sind keine Behörden, und haben keinerlei Durchsetzungsrechte mir gegenüber.