Ambulante Pflegeverträge: Verbraucherzentralen wollen aufklären und Rechtsverstöße aufdecken

RA Thorsten Siefarth - LogoEntgelterhöhungen, Vertragsstrafen und Kündigung – Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen gibt es viele. Das Projekt „Markprüfung ambulante Pflegeverträge“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären und Rechtsverstöße aufzudecken.



Hierzu haben die Verbraucherzentralen Brandenburg, Berlin und Saarland für akute Fragen von Pflegebedürftige und ihren Angehörige ein Informationstelefon eingerichtet.

Darüber hinaus prüfen die drei Verbraucherzentralen Pflegeverträge auf Rechtsverstöße, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken. Dazu werden Verbraucher aufgerufen, Kopien ihrer Verträge mit ambulanten Pflegeanbietern per E-Mail an pflegevertraege@vzb.de oder per Post an die Verbraucherzentrale Brandenburg, Babelsberger Str. 18, 14473 Potsdam zu senden. So wird ein Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen geschaffen. Im Einzelfall kann der ambulante Pflegeanbieter auch abgemahnt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 19.5.2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert