Zum 1.1.2015 sinkt die Abgabe des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die AOK Bayern hat nun beschlossen, dass sie diesen in Höhe von 0,9 Prozent verlangen wird. Für die bei der AOK Versicherten bedeutet dies also ein Nullsummenspiel. Es bleibt abzuwarten, welchen Zusatzbeitrag andere Krankenkassen festsetzen werden.