Heute ist Welt-AIDS-Tag. Bei diesem Thema stellt sich arbeitsrechtlich immer wieder die Frage: Darf sich ein Arbeitgeber beim Bewerber nach einer HIV-Erkrankung erkundigen? Grundsätzlich gilt: Fragen bei Bewerbungen sind immer dann zulässig, wenn sie einen Bezug zum Arbeitsplatz haben. Ist das nicht der Fall, dann darf der Bewerber sogar lügen.
Eine HIV-Erkrankung hat grundsätzlich keinen Bezug zum Arbeitsplatz. Denn die Ansteckungsgefahr besteht vor allem beim Geschlechtsverkehr und auch beim Spritzentausch von Drogenabhängigen. Alles kein übliches Szenario am Arbeitsplatz. Auch für Gesundheitsberufe gilt nichts anderes, also auch für Pflegekräfte.
Einschränkungen gibt es nur bei bestimmten chirurgischen Tätigkeiten. Und auch dann nur, wenn die Viruslast nicht unter der Nachweisgrenze liegt.
Der Arbeitgeber darf allerdings fragen, ob eine Krankheit besteht, die in absehbarer Zeit zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führen könnte. Die HIV-Infektion alleine reicht jedoch dazu nicht, vielmehr müssen Symptome ausgebrochen sein. Da kommt es dann allerdings auf den Einzelfall an.