Hausbesuche der nichtärztlichen Praxisassistenten von Fachärzten wurden bislang nur dann vergütet, wenn sie in Alten- und Pflegeheimen stattfanden. Seit dem 1. Juli 2017 ist das auch möglich, wenn sie zu Hause erfolgen. Wenn die Assistenten also z.B. Pflegebedürftige besuchen, die von privaten Pflegepersonen oder Mitarbeitern von Pflegediensten in der eigenen Wohnung versorgt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung aktuell hin. Sie ergänzt, dass Hausärzte bereits seit Anfang 2015 von einer solchen Regelung profitieren.