Auch für die Pflege interessant: E-Health Gesetzentwurf wird beraten

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Entwurf eines „Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz). So sollen Notfalldaten ab 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Ebenso wie Medikationspläne.



Wenn es nach einem Unfall schnell gehen muss, soll der Arzt künftig wichtige Notfalldaten direkt von der elektronischen Gesundheitskarte abrufen können, z.B. Informationen zu Allergien, Implantate oder Vorerkrankungen. Mit Notfalldaten eines Patienten ist ein Arzt sofort darüber informiert. Ab 2018 sollen diese Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, wenn der Patient dies wünscht.

Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage dafür, dass ein Medikationsplan mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden kann. Dieser Medikationsplan, der alle Informationen über die vom Patienten angewendeten Arzneimittel enthält, soll für mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie sorgen. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen ab Oktober 2016 einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein. So können gefährliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Das nutzt besonders Patienten, die bei mehreren Ärzten gleichzeitig in Behandlung sind, z.B. ältere Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 3.7.2015

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