In der Pflege gilt grundsätzlich der Pflege-Mindestlohn. Allerdings sind einige Mitarbeiter davon ausgenommen. Z. B. Arbeitnehmer in der Verwaltung, in der Küche oder in der hauswirtschaftlichen Versorgung. Für diese gilt aber auf jeden Fall der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Und dieser steigt ab dem 1.1.2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro, ab dem 1.1.2020 auf 9,35 Euro brutto je Stunde. Der Pflege-Mindestlohn steigt übrigens, das steht schon länger fest, zum 1.1.2019 auf 10,55/11,05 Euro (Ost/West) und zum 1.1.2020 auf 10,85/11,35 Euro. Zurzeit beträgt er 10,05/10,55 Euro.