Der Augsburger Betreiber der Pflegeeinrichtung „Haus Marie“, Armin Rieger, hatte Verfassungsbeschwerde gegen den Staat erhoben. Sein Hauptvorwurf: Der Staat komme seiner Schutzpflicht gegenüber alten und pflegebedürftigen Menschen nicht nach, weil er Missständen in den Pflegeheimen tatenlos zusehe. Im Jahr 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die Eingabe Riegers abgewiesen. In der vergangenen Woche hat sie auch dessen Beschwerde darüber mangels Zulässigkeit abgelehnt. Rieger erwägt nun, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Mehr Infos liefert die Süddeutsche Zeitung hier (19.8.2014) und hier (7.1.2016).