Für Donnerstag steht das Pflegeberufereformgesetz auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Damit könnte es doch noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wie man liest, soll es aber erst ein Jahr später als geplant, also 2020 in Kraft treten. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht vor, dass zukünftig alle Bewerber ihre Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Anschließend können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder für das letzte Jahr einen spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege soll es künftig nicht mehr geben. Im Jahr 2026 wird dann vom Bundestag geprüft, welcher Ausbildungsweg sich bei den Pflegeschülern durchgesetzt hat. Eine Neujustierung ist dann möglich.