Der Gründungsausschuss der Vereinigung der Pflegenden in Bayern trifft sich am 24. Oktober in München zu seiner konstituierenden Sitzung. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen vorläufigen Vorstand und ein Präsidium zu wählen. Außerdem soll eine vorläufige Hauptsatzung beschlossen werden. Spätestens mit Inkrafttreten der Satzung kann die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit ihrer Arbeit beginnen. Es können dann Mitglieder aufgenommen, Beschlüsse gefasst und Wahlen abgehalten werden. Innerhalb eines Jahres muss eine erste Mitgliederversammlung oder Delegiertenversammlung einberufen werden.