Die ziemlich umstrittene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat die Verordnung gestern verabschiedet. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen. Die neue Verordnung setzt die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Auszubildende nehmen gemeinsam an mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis teil. Nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung können sie sich in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege spezialisieren. Auch für die neue hochschulische Pflegeausbildung enthält die Verordnung Regelungen. Die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne wird zukünftig eine Kommission entwickeln. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.