Eine Frau schloss 2007 einen Vertrag über eine Sofortrente ab. Sie bezahlte eine größere Summe und erhielt dafür ab sofort eine monatliche Rentenzahlung. Auf diese Zahlungen musste sie als freiwillig Krankenversicherte auch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Das ist unstreitig. Nun ging es darum, ob sie das nur für den Ertragsanteil der monatlichen Rente oder für den gesamten Betrag tun muss. Das Bundessozialgericht hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und kürzlich entschieden: Sie muss für die gesamte monatliche Rentenzahlung ihre Krankenkassenbeiträge entrichten (Beschluss vom 15.8.2018, Az. B 12 R 5/17 R).