Verschiedene Medien melden, dass sich CDU und SPD auf eine Reform der Pflegeberufe geeinigt haben. Danach wird es künftig eine allgemeine Pflegeausbildung für alle Zweige geben. Wer sie drei Jahre lang durchläuft, kann dann als Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpfleger arbeiten (generalistischer Abschluss). Die Schülerinnen und Schüler können sich aber auch auf Kinderkranken- oder Altenpflege festlegen. Das soll nach zwei Jahren möglich sein. Mit der Reform soll auch das Schulgeld für die Ausbildung abgeschafft werden. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt dann unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.
Ausbildungsrecht
Bundesregierung will generalistische Pflegeausbildung
Die bisherigen drei Ausbildungen in der Pflege sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung „zu einer generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung“ zusammengeführt werden. Dies schaffe die Grundlage für einen modernen, zukunftsorientierten Pflegeberuf, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Mehr lesen
Bayerns Pflegeministerin fordert „angemessene Praxisanleitung“
Pflegeministerin Huml kündigte vergangene Woche an: „Nach der Sommerpause werde ich eine Arbeitsgruppe aller Verantwortlichen einladen und konkrete Verbesserungen in der Ausbildungssituation erörtern. Wichtig ist dabei vor allem eine angemessene Anleitung in der praktischen Ausbildung.“ Was das dann aber für Schülerinnen und Schüler sowie für die Praxisanleiter bedeutet ließ die Ministerin nicht ansatzweise erkennen. Warten wir also die Sommerpause ab …