In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben sich am Mittwoch Sachverständige zur möglichen Einrichtung einer Pflegekammer in NRW geäußert. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist sie als Interessenvertretung für die rund 185.000 Beschäftigten in Pflegeberufen dringend erforderlich. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN sind zurückhaltender, wollen die Interessenvertretung der Pflegekräfte aber ebenfalls stärken. In der Anhörung äußerten sich Befürworter und Gegner einer Pflegekammer. Mehr lesen
Berufsrecht
„Pflegekammer light“: Bayerisches Kabinett genehmigt Gesetzentwurf
Die Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) geht mit der „Vereinigung der bayerischen Pflege“ einen Sonderweg. Die Besonderheit gegenüber einer Pflegekammer: Es soll keine Pflichtmitgliedschaft geben. Das Bayerische Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf gestern genehmigt. Das Gesetz kommt nun in den Landtag und muss dort noch verabschiedet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen.
„Pflegekammer light“: Bayerischer Landespflegerat lehnt Gesetzentwurf ab
Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) lehnt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Interessenvertretung der professionellen Pflege ab. Gestützt wird dies durch ein vom BLPR beauftragtes Rechtsgutachten des Juristen und Heilberufekammer-Experten Prof. Dr. Heinrich Hanika (pdf, 0,7 MB). Danach komme der Gesetzentwurf den wesentlichen Forderungen der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen nicht nach. Die professionelle Pflege könne im Falle einer „Pflegekammer light“ mit anderen Playern im Gesundheitswesen nicht auf Augenhöhe agieren und würde letztlich gesellschaftlich abgewertet. Mehr lesen
Bundesregierung plant Teilzeitausbildung in Heilberufen
Die Bundesregierung plant, Teilzeitausbildungen auch für medizinisch-technische Ausbildungsberufe zu ermöglichen. Das geht aus ihrer Antwort (pdf, 0,2 MB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (pdf, 0,2 MB) hervor. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie habe sie eine entsprechende Anpassung der Heilberufsgesetze bereits zugesagt, führt die Bundesregierung aus. Dabei werde aber nicht gezielt überprüft, ob die Ausbildungsinhalte des „Gesetzes über Technische Assistenten in der Medizin“ aus dem Jahr 1993 den aktuellen Anforderungen entspricht.