Auch Baden-Württemberg will generalistische Pflegeausbildung offenbar nicht

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) mitteilt, stellt sich nun auch die neue baden-württembergische Landesregierung deutlich gegen die Generalistik auf. Im druckfrischen Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Koalition findet sich ein Vorschlag zur Reform der Pflegeausbildung, der sich deutlich von der Gesetzesinitiative auf Bundesebene unterscheidet. Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: Im Vertragstext „wird eine integrative bzw. modulare Ausbildung favorisiert, die im Gegensatz zur Generalistik die Möglichkeit der Spezialisierung offenlassen würde. Offensichtlich geht die baden-württembergische CDU damit auf Distanz zur Bundespartei.“ Auch aus Nordrhein-Westfalen ist bereits deutliche Kritik am Gesetzesvorhaben gekommen.

Wird neues Pflegeberufegesetz doch erst 2019 starten?

RA Thorsten Siefarth - LogoWie der Internetdienst von Häusliche Pflege meldet, hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), angekündigt, dass sich der Start des Pflegeberufegesetzes voraussichtlich um ein Jahr verschieben wird. Bereits zuvor hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, das Pflegeberufegesetz auf Januar 2019 zu verschieben. Derzeit bereitet der Bundestag für den Gesetzentwurf die Expertenanhörung durch die Ausschüsse für Gesundheit, Familie und Bildung vor. Die Anhörung soll am 30. Mai stattfinden.

Pflegekammer: Erstmals Beiträge festgelegt

RA Thorsten Siefarth - LogoRheinland-Pfalz war Vorreiter für eine Pflegekammer. Nun ist es auch Vorreiter bei den Beiträgen. Die Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer hat am 25. April eine Beitragsordnung beraten und beschlossen. Basis zur Berechnung des jeweiligen Beitrags zur Finanzierung der Pflegekammmer sind die Einkünfte der Mitglieder aus ihrer pflegerischen Arbeit. Insgesamt bestehen sieben Beitragsklassen. So reicht beispielsweise Beitragsklasse 4 von 1.500 bis hin zu 2.500 Euro (monatliches Einkommen). Dort eingruppierte Mitglieder zahlen 8,50 Euro monatlich, das sind 102 Euro jährlich.

Neuordnung der Pflegeberufe: Kommt die Kinderkrankenpflege unter die Räder?

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Montag ging es im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages um die Kinderkrankenpflege. Die Petentin Monika Otte setzt sich mit ihrer Eingabe für den Erhalt einer eigenständigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ein. Eine Zusammenlegung der Ausbildung in den Pflegeberufen führt aus ihrer Sicht dazu, dass das Ausbildungsziel, „die vielfältigen Aufgaben des Pflegeberufes sicher zu übernehmen“, nicht erreicht wird. Dies sei gefährlich für die Situation in Kinderkliniken, urteilte Otte. Zukünftige, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte müssten über „Learning by doing am Kind“ ihr nötiges Know-how erlangen. Mehr lesen