Geplantes Pflegeberufegesetz: Eckpunkte für Verordnung liegen vor

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer wieder wurde bemängelt, dass man das geplante neue Pflegeberufegesetz nicht beurteilen könne, solange die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dazu nicht vorliege. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie haben nun die lange erwarteten Eckpunkte für eine solche Verordnung (pdf, 73 kB) vorgelegt. Diese treffen zuallererst detaillierte Regelungen zur Dauer, Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Zudem formuliert die Verordnung die Bestimmungen der staatlichen Prüfung sowie zur Praxisbegleitung und -anleitung. Weitere Festlegungen betreffen das berufsqualifizierende Pflegestudium. Interessant ist unter anderem werden, dass in der Verordnung die Praxisstunden beim einstellenden Träger von bisher 2.500 Stunden um ca. die Hälfte auf 1.300 Stunden reduziert werden sollen.

Bundesrat will Reform der Pflegeberufe verschieben

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesrat forderte in seiner gestrigen Sitzung, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Außerdem monierte die Länderkammer, dass die Kosten im Gesetzentwurf der Bundesregierung nur unzureichend spezifiziert und ausgewiesen sind. Die Bundesregierung solle erst einmal gemeinsam mit den Ländern eine nachvollziehbare und vollständige Einschätzung der für die Reform anfallenden Kosten vornehmen. Immerhin würden nämlich auch die Länderhaushalte von der Neuregelung der Pflegeberufe betroffen.

Niedersächsicher Landtag: Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer eingebracht

RA Thorsten Siefarth - LogoSchleswig-Holstein ist nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland, das eine Pflegekammer gegründet hat. In anderen Bundesländern laufen Vorbereitungen, insbesondere Umfragen unter den Pflegenden. Eine solche Umfrage (pdf, 220 kB) hat auch in Niedersachsen stattgefunden. Danach sprechen sich zwar ungefähr zwei Drittel für die Installation einer Kammer aus, nur 42 Prozent der Befragten wollen aber eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht. Dennoch wurde gestern von der Landesregierung ein Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Seit Juli 2015 bereitet in Niedersachsen die Gründungskonferenz Pflegekammer die Arbeit des Errichtungsausschusses administrativ vor.