In Bayern soll es nach dem Willen der Bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml keine Pflegekammer geben, sondern eine Pflege-Interessenvertretung, den sogenannten Pflegering. Am Donnerstag hat in München die erste Sitzung der Gründungskonferenz zur Errichtung dieses Gremiums stattgefunden. Huml will mit ihrem Konzept die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer nutzen, ohne gleichzeitig die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Der „bayerische Weg“ soll Vorbild auch für andere Bundesländer sein. Einige sehen diesen Weg jedoch kritisch. Zum Beispiel der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Er befürchtet, dass vor allem Träger- und Arbeitgeberinteressen im Vordergrund stünden. Außerdem müssten alle Pflegefachpersonen Mitglied sein, nur dann hätte die Vertretung eine gewichtige Stimme. Mehr lesen
Berufsrecht
Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen
Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe beschlossen. Damit sollen vor allem die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege reformiert und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Etliche Verbände lehnen die Generalistik jedoch grundlegend ab. Mehr lesen
Generalistik kommt womöglich sehr schnell!
Wie unterschiedliche Medien berichten soll das Pflegeberufegesetz noch in dieser Woche im Bundeskabinett beschlossen werden. Das wäre der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren und das Gesetz könnte damit im Bundestag behandelt werden. Die Novelle soll die Zusammenführung der bisherigen drei Berufsbilder der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege hin zu einer gemeinsamen generalistischen Ausbildung regeln.
Europäischer Berufsausweis für Heilberufe kommt!
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember des letzten Jahres die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen in Heilberufen gebilligt. Unter anderem wird dadurch ein Europäischer Berufsausweis eingeführt. Dieser soll das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzen. Außerdem wird zukünftig ein „partieller Berufszugang“ für den Fall ermöglicht, dass sich die jeweiligen Berufsbilder und Ausbildungsgänge in den EU-Staaten unterscheiden. Zudem beinhaltet das Gesetz einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden. Das gilt z.B. für Ärzte, Gesundheits- und Krankenpfleger oder andere Berufsangehörige mit Auswirkungen auf die Patientensicherheit.