Wie mehrere Medien berichten, hat das Bundesgesundheitsministerium die bislang noch fehlende Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) an die anderen Ministerien, Bundesländer und Verbände zur Abstimmung übersandt. Darin werden die Einzelheiten zu dem neuen Pflegeberufegesetz geregelt. Zum Beispiel die Mindestanforderungen zur Ergreifung des Pflegeberufs oder die neuen Regularien für die Prüfungen. Die Verordnung wurde von vielen als längst überfällig angemahnt. Denn es bedarf einiger Zeit, um die dann im Jahr 2020 beginnende neue Pflegeausbildung vorzubereiten.
Berufsrecht
Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten
Bislang findet die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten deutschlandweit an 73 Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Die Länder möchten deswegen die Ausbildung zum OP-Assistenten bundeseinheitlich regeln und staatlich anerkennen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen sie gestern. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung soll der Beruf attraktiver gemacht werden. Auch um den Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb zu decken.
Weiterbildungsordnung einer Pflegekammer erstmals in Kraft getreten
Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz hat die Weiterbildungsordnung (pdf, 1,5 MB) der Landespflegekammer genehmigt. Damit haben die professionell Pflegenden zum ersten mal ihre Weiterbildung in Selbstverwaltung und eigenverantwortlich geregelt. Eine wichtige Neuerung ist die Kompetenzorientierung, die die Fächerorientierung in den bisherigen Weiterbildungen ablösen wird. Das Können, sowie Werte und Einstellungen der Weiterbildungsteilnehmenden werden im Mittelpunkt stehen.
Berufsanerkennung: EU-Kommission verklagt Deutschland
Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland, Frankreich und Belgien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Diese Länder haben es versäumt, die vollständige Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) mitzuteilen. Unter anderem ist die Krankenpflege betroffen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Kommission verlangt auf dem Gerichtsweg von Deutschland ein Zwangsgeld in Höhe von ca. 62.000 EUR pro Tag.