Schleswig-Holstein: Kaum installiert soll die Pflegekammer wieder abgeschafft werden

RA Thorsten Siefarth - LogoIm Wahlprogramm der CDU in Schleswig-Holstein ist zu lesen, dass die neu geschaffene Pflegekammer wieder abgeschafft werden soll. Stattdessen soll eine freiwillige Pflegevereinigung (nach bayerischem Vorbild) kommen, die die Interessen der Beschäftigten in der Pflege vertreten soll. Pflegende, Leistungserbringer und Verbände sollen gemeinsame Standards entwickeln und der Pflege zu mehr Öffentlichkeit verhelfen. Wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) berichtet, scheint die CDU dieses Anliegen bei den Koalitionsverhandlungen weiter zu verfolgen. Die Grünen würden mitmachen (obwohl sie sich in der letzten Legislatur für die Kammer stark gemacht haben), die FDP verhalte sich neutral. Update (18.6.2017): Im fertigen Koalitionsvertrag der drei Parteien ist von einer Abschaffung des Gremiums nicht mehr die Rede.

Urteil zu Pflegekammer: Zwangsmitgliedschaft ist rechtens

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1.1.2016 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Pflegekammer. Darin werden alle Berufsangehörigen der Pflegeberufe in einer eigenen öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung gebündelt. Damit verbunden ist aber auch eine Zwangsmitgliedschaft. Das Verwaltungsgericht Mainz hält das in einem gestern veröffentlichten Urteil (pdf, 0,3 MB) für rechtens und sieht darin keinen Verstoß gegen die Verfassung. Mehr lesen

„Vereinigung der Pflegenden in Bayern“: Heute tritt Gesetz in Kraft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm heutigen 1. Mai 2017 ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem die „Vereinigung der Pflegenden in Bayern“ errichtet wird. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml (CSU) ermuntert alle Pflegekräfte zur Mitarbeit bei der neuen Vereinigung. Die Ministerin erläuterte: „Wir nutzen die wesentlichen Vorteile einer klassischen Kammer, ohne die Pflegekräfte mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen zu belasten. Das ist für viele Betroffene wichtig, wie eine Umfrage im Jahr 2013 gezeigt hat. Dieser ‚bayerische Weg‘ kann auch Vorbild für andere Länder in der bundesweit geführten Pflegekammer-Debatte sein.“ Bis zum Herbst 2017 wird zunächst ein Gründungsausschuss berufen, der einen ersten Vorstand wählen und die vorläufige Hauptsatzung erarbeiten wird.

Reform der Pflegeberufe: Koalition einigt sich

RA Thorsten Siefarth - LogoVerschiedene Medien melden, dass sich CDU und SPD auf eine Reform der Pflegeberufe geeinigt haben. Danach wird es künftig eine allgemeine Pflegeausbildung für alle Zweige geben. Wer sie drei Jahre lang durchläuft, kann dann als Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpfleger arbeiten (generalistischer Abschluss). Die Schülerinnen und Schüler können sich aber auch auf Kinderkranken- oder Altenpflege festlegen. Das soll nach zwei Jahren möglich sein. Mit der Reform soll auch das Schulgeld für die Ausbildung abgeschafft werden. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt dann unterschiedslos über einen gemeinsa­men Ausbildungsfonds.