Zum meinem aktuell erschienenen Buch „Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das Betreuungsrecht in der Pflege“ habe ich einen Podcast gestartet. In jeder Folge stelle ich aktuelle Gesetze und Urteile vor. Ebenso Themen, die in der pflegerischen Praxis rund um Betreuungen immer wieder eine Rolle spielen. Aktuell, anschaulich und praxisnah. In der ersten Folge geht es um die umfassende Novellierung des Betreuungsrechts. Sie ist seit Januar 2023 in Kraft. Ich erläutere die wichtigsten Änderungen. Immer mit Blick auf die Pflege. Den Podcast gibt es über alle Podcast-Apps sowie bei Youtube. Die aktuelle Folge können Sie auch auf dieser Webseite anhören (siehe rechts bzw. unten).
Betreuungsrecht
Tochter wehrt sich erfolgreich gegen Abschaltung lebenserhaltender Maschinen
Arzt und Betreuer sind sich aufgrund einer Patientenverfügung einig: Eine 75-jährige Frau will die Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen. Doch die Tochter der Patientin sieht das anders und wendet sich an das Betreuungsgericht. Dieses weist die Tochter allerdings mit einem einfachen Schreiben ab. Daraufhin wendet sie sich an das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht – wenige Stunden vor dem geplanten Abschalten der Maschinen. Das Gericht entscheidet schnell: Die Klinik muss die lebenserhaltenden Maßnahmen fortführen. Mehr lesen
Kleine Verfehlungen eines Betreuers
Kleinere Verfehlungen eines Betreuers dürfen nicht zu dessen Entlassung durch das Betreuungsgericht führen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Beschluss vom 15. September 2021, Az. XII ZB 317/21). Es ging um einen Betreuer der hie und da mal Rechnungen, auch eine Heimrechnung, zu spät beglichen hatte. Gleichwohl sagen die Richter:innen: Für eine Entlassung muss nicht unbedingt eine konkrete Schädigung vorliegen, eine Gefährdung reiche. Außerdem dürften die Betreuungsgerichte auch auf Verfehlungen zurückgreifen, die ein Betreuer bei anderen Betreuungen begangen habe. Selbst nach diesen Maßstäben hat es in dem konkreten Fall vor dem BGH jedoch nicht gereicht, um den Betreuer zu entlassen. Bei kleineren Verfehlungen müssten Betreuungsgerichte zunächst Mittel der Aufsicht und Weisungen einsetzen. Hier das Urteil im Volltext.
Auch bei Demez: Der Wunsch nach einem bestimmten Betreuer ist zu beachten
Wenn ein Betroffener sich eine bestimmte Person als rechtlichen Betreuer wünscht, dann müssen die Betreuungsgerichte diesem Wunsch grds. folgen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Beschluss vom 18.8.2021, Az. XII ZB 151/20). Es kommt weder auf die Geschäftsfähigkeit noch auf die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen an. Nur wenn der Wunsch seinem Wohl zuwiderläuft, kann das anders sein. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch. Es müssen Gründe von erheblichem Gewicht dagegensprechen. Und es muss die konkrete (!) Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung nicht zum Wohl des Betreuten führen kann oder will. Hier gibt es das Urteil im Volltext.