Seit dem 1.1.2019 gibt es einen neuen § 8 Abs. 8 SGB XI: Danach können ambulante und stationäre Pflegeunternehmen bis 2021 einen Zuschuss für digitale Anwendungen beantragen. Förderungsfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro möglich. Zwar muss erst noch eine Richtlinie verabschiedet werden. Es spricht aber nichts dagegen, schon jetzt einen Antrag zu stellen.
Einrichtungsmanagement
Seit 1. Oktober gilt in Bayern ein neuer Rahmenvertrag für die Tagespflege
Der neue Rahmenvertrag zwischen den Kostenträgern und den Verbänden der Pflegeanbieter regelt Personalstandards und Fahrtkostenübernahmen, trifft Aussagen zur sinnvollen Größe einer Tagespflege und sorgt vor allem für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) mit. Die Gründung einer Tagespflege werde deutlich einfacher, erklärt der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz. „Für einen Träger wird die Zulassung einer neuen Tagespflege durch festgelegte Fristen zur Beantragung und Erteilung eines Versorgungsvertrags planbarer. Auch die Pflegebedürftigen und ihre Familien erhalten mehr Sicherheit: Eine neu vereinbarte Platzfreihaltegebühr sichert dem Pflegebedürftigen auch bei kurzfristigen persönlichen Planänderungen den Platz.“ Der bpa ist der Auffassung, dass durch den neuen Rahmenvertrag deutlich mehr dringend benötigte Tagespflegeangebote für pflegebedürftige Menschen entstehen. Pflegende Angehörige würden ebenso entlastet wie Pflegedienste. Außerdem könnten Pflegebedürftige länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben.
Entbürokratisierte Pflegedokumentation: Jetzt sind die Trägerverbände verantwortlich
Zum 1. November 2017 ist die Verantwortung für das Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation von der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung auf die Trägerverbände der Pflege auf Bundesebene übergegangen. Diese werden zukünftig das Ein-STEP-System, welches erfolgreich bereits in über der Hälfte der Pflegeeinrichtungen in Deutschland eingesetzt wird, gemeinsam steuern. Die Pflegebeauftragte sowie das Bundesgesundheitsministerium übernehmen die Schirmherrschaft. Die bisherige Projektleiterin und ehemalige Ombudsfrau für Bürokratieabbau, Elisabeth Beikirch, bleibt als Expertin und Beraterin für das Projekt erhalten. Unter www.ein-step.de werden weiterhin alle Informationen und Dokumente rund um die entbürokratisierte Pflegedokumentation zur Verfügung stehen. Dort sind auch die neuen Kontaktdaten zu finden.
Landespflegesatzkommission Bayern beschließt Förderung der Kurzzeitpflege
Die Landespflegesatzkommission in Bayern hat in ihrer letzten Sitzung verbesserte Rahmenbedingungen für das Angebot der eingestreuten Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen beschlossen. Das teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bayern mit. In einem Modell „Fix plus x“ erhalten Einrichtungen, die sich freiwillig verpflichten, zwei feste Plätze für Kurzzeitpflegegäste zu reservieren, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Preisbildung. Diese gelten dann für alle Kurzzeitpflegegäste – nicht nur bei den fest reservierten Plätzen – sondern darüber hinaus flexibel für weitere Kurzzeitpflegegäste. Die Umsetzung erfolgt zum Jahresbeginn 2018 und soll einen Beitrag dazu leisten, der steigenden Nachfrage nach Kurzzeitpflegeangeboten zu begegnen.