Wie funktioniert eigentlich das Erbrecht? Antwort auf diese Frage gibt ein neuer Kurzfilm, der seit heute auf der Internetseite des Bayerischen Justizministeriums unter www.justiz.bayern.de verfügbar ist, direkt abrufbar hier (mp4). Der Film erklärt in drei Minuten, sehr ansprechend, einfach und verständlich, welche Erbfolge im Todesfall grundsätzlich gilt und wann die Abfassung eines Testamentes sinnvoll sein kann. Momentan hakt der Download allerdings noch etwas (einfach ein wenig warten, bis Ihr Player nachgeladen hat), vielleicht spendiert das Justizministerium dem Server aber zukünftig noch ein bisschen Bandbreite …
Erbrecht
Man muss im Testament schon deutlich werden!
Wenn man ein Testament macht, dann muss man sich schon deutlich genug ausdrücken. Es ist z. B. sehr verwirrend wenn man nur schreibt: „Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem ‚Berliner Testament‘ erfolgen einschließlich Wiederverheiratungsklausel.“ Das Oberlandesgericht Hamm hat in diesem Fall entschieden, dass eine solche Formulierung nicht ausreicht, um den Ehegatten rechtswirksam als Erben einzusetzen. Denn es kann nicht festgestellt werden, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem “Berliner Testament“ verbunden hat. Mehr lesen