Vermeidung von Nadelstichverletzungen: Neue Übersicht zu Sicherheitsprodukten

RA Thorsten Siefarth - LogoJährlich ereignen sich in Deutschland rund 500.000 Nadelstichverletzungen. Sie gehören damit zu den häufigsten Arbeitsunfällen im Gesundheitswesen. Inzwischen hat sich der Einsatz von Sicherheitsinstrumenten im stationären Sektor weitestgehend zum Standard durchgesetzt. Nachholbedarf besteht aber weiterhin vor allem im ambulanten Bereich und in der Langzeitpflege. Dazu hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) seine Übersicht zu Sicherheitsprodukten zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen aktualisiert und neu strukturiert. So wurden etwa „Nadelfreie Zugangssysteme“ und „Portkanülen“ als eigenständige Segmente aufgenommen. Die BVMed-Übersicht zu Sicherheitsprodukten mit Stand Oktober 2015 kann auf der Website des Verbandes unter www.bvmed.de/sicherheitsprodukte heruntergeladen werden.

Neue Leitlinien zu Wiederbelebungsmaßnahmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie ÄrzteZeitung weist auf die neuen europäischen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) hin. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung hat die Leitlinien übersetzt und hier ins Internet gestellt. In den Leitlinien werden bewährte Standards empfohlen, es gibt aber auch einige Neuerungen.

Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ aktualisiert

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Gruppe ausgewiesener Experten und Expertinnen hat gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Team des DNQP (Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege) über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren den Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ aktualisiert. Dabei konnten die Standardkriterien des ursprünglichen Expertenstandards und der Kommentierungen inhaltlich bestätigt werden. Verstärkt wurde die Bedeutung des individuellen Krankheitsverständnisses für das pflegerische Assessment. Mehr lesen

Heimbewohner verschluckt sich an Schnitzel: Verhandlung über 20.000 Euro Schmerzensgeld

RA Thorsten Siefarth - LogoWie verschiedene Quellen berichten wird zurzeit vor dem Landgericht Bonn (Az. 9 O 514/14) über folgenden Fall aus dem Jahr 2012 verhandelt: Ein Heimbewohner hatte sich im Speisesaal an einem Schnitzel verschluckt. Daraufhin fiel er aus dem Rollstuhl und blieb am Boden liegen. Er ist seitdem ein schwerer Pflegefall. Der Mann will nun 20.000 Euro Schmerzensgeld, weil das Heim seine Aufsichtspflicht verletzt habe.

Nach der ersten Verhandlung scheint fraglich, warum der Mann so lange unbemerkt am Boden lag. Fehlte es an einer Aufsichtsperson? Das Heim erklärt, wegen der Lautstärke in dem Saal, in dem 30 Personen anwesend waren, sei der Unfall nicht bemerkt worden. Das Gericht hatte aber Zweifel. Ein Speisesaal in einem Altenheim sei keine Studentenmensa mit hunderten von Studenten, wo man sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne.

Es wird weiter verhandelt …