Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat am 14. Mai 2019 ihren aktuellen Bericht (pdf, 0,8 MB) veröffentlicht. Der Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf der Prüfung von Alten- und Pflegeheimen. Der Bericht stellt etliche positive Beispiele vor. Allerdings auch negative. Es geht vor allem um Probleme bei der Medikation und im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Aber auch um andere Bereiche. So wird von einer Bewohnerin berichtet, die die Feuerwehr alarmiert hatte, weil sie seit Stunden in ihren Fäkalien lag. Darüber hinaus wurde die bauliche Gestaltung geprüft (auch die Barrierefreiheit sowie der Brandschutz), Möglichkeiten zur Teilhabe, Wahrung des Briefgeheimnisses, Gewalt- und Infektionsschutz sowie Ernährung und die ärztliche und pflegerische Versorgung.
Patientenrecht
Kostenloser „Artikel des Monats“ Juni 2019: Patientenverfügung und Demenz
Ein Pflegebedürftiger hat eine Patientenverfügung verfasst. Darin verfügt er, dass in bestimmten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden. Nun tritt dieser Fall ein. Allerdings ist der Pflegebedürftige mittlerweile fortgeschritten dement. Und er will jetzt etwas anderes. Welcher Wille ist nun entscheidend? Nachzulesen in meinem „Artikel des Monats“ Juni 2019 (kostenloser Download, 0,8 MB).
Wissen über die Rechte pflegebedürftiger Menschen stärken
Die Pflege-Charta ist das zentrale Grundsatzdokument für eine gute, würdevolle Pflege. Um deren Umsetzung in der Pflegepraxis zu unterstützen, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ein multimediales Informations- und Schulungspaket zur Pflege-Charta entwickelt. Dazu gehören animierte Erklärfilme und Präsentationsfolien, die einen Überblick über Ziele, Hintergründe und Inhalte der Pflege-Charta geben. Auch interaktive Elemente stehen zur Verfügung: In einem Online-Quiz kann man sein Wissen über die Pflege in Deutschland und die Pflege-Charta testen und vertiefen. Eine Online-Bildergeschichte zeigt, wie das Recht auf gute Pflege in der Praxis aussehen kann.
BGH-Urteil zur Lebenserhaltung: Hoffentlich hilft das Bundesverfassungsgericht!
Ein Arzt hatte einen Patienten zu lange mittels künstlicher Ernährung am Leben erhalten. Das war jedenfalls die Ansicht des Sohnes. Er wollte deswegen Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Mediziner. Gestern hat der Bundesgerichtshof die ärztliche Haftung jedoch abgelehnt. Mit dem Argument: Ein Leben könne niemals ein Schaden sein. Was ich jedoch nicht verstehe: In engen Grenzen wurde in der bisherigen Rechtsprechung bereits anerkannt, dass bei der fehlerhaften Behandlung einer Schwangeren durchaus Ansprüche möglich sind. Klar, auch in diesem Fall kann das Kind niemals ein Schaden sein. Darum geht es aber doch nicht. Es geht vielmehr um die Folgen, mit denen das Kind fertig werden muss. Zum Beispiel zusätzliche Kosten für den Behinderungsausgleich. Auch in dem aktuellen Fall geht es nicht um das Leben als solches. Sondern um die Folgen: Kosten für die womöglich zu lange Behandlung, aber auch um die erlittenen Schmerzen des Patienten.
Ob ein Arzt tatsächlich eine Pflichtverletzung begangen hat, ist eine ganz andere Frage. Das will ich für den aktuellen Fall gar nicht beurteilen. Der BGH hat mit seiner Entscheidung den Weg zu dieser Prüfung aber dicht gemacht.
Das Urteil des BGH setzt zudem ein falsches Signal: Ärzte haben in vergleichbaren Situationen nun einen Freibrief. Zumindest zivilrechtlich. Hinterbliebene können allenfalls noch strafrechtlich vorgehen und eine Strafanzeige machen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass der klagende Sohn vor das Bundesverfassungsgericht. Und dass dieses fatale Urteil dort korrigiert wird.