Heimliche Aufnahmen von „Team Wallraff“ im Pflegeheim

Filmkamera

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass die Veröffentlichung von heimlichen Videoaufnahmen in einem Pflegeheim teilweise zulässig ist. Die Aufnahmen wurden im Rahmen der Sendereihe „Team Wallraff“ aufgenommen und bei einem Privatsender ausgestrahlt. In dem einen Fall ging es um das heimliche Untermischen von Medikamenten. In einem anderen soll eine Pflegekraft untätig geblieben sein, nachdem ein Bewohner einen Aufenthaltsraum verunreinigt hatte. Mehr lesen