Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend zu beraten. Dies gilt auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese Pflicht erstreckt sich nicht nur auf Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung) geregelt sind. Sondern auch auf Unterstützungsangebote, für die eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich ist. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil vom 30. August 2023, Az. B 3 P 4/22 R). Darüber hinaus haben die Richter klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Kasse für Beratungsfehler haften muss.
Pflegeversicherungsrecht
Pflegegeld weitergeben: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
Wenn Pflegegrad 2 vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Zahlt die Kasse dieses aus, so leiten Pflegebedürftige es häufig an private Pflegepersonen weiter. Doch dürfen Pflegebedürftige damit auch Personen beschenken, die gar keine Pflegeleistungen erbringen? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die das Pflegegeld von einem Pflegebedürftigen erhalten: Müssen sie es womöglich versteuern? Wird es gar bei Sozialleistungen und Unterhalt angerechnet? All diese Fragen beantwortet dieser Beitrag. Und zum Schluss gibt es noch einen wichtigen Praxistipp.
Kein Pflegegeld bei länger als 28 Tage dauernder stationärer Behandlung
Während eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus bekommen Pflegebedürftige für maximal 28 Tage Pflegegeld (§ 34 Abs. 2 Satz 2 SGB XI). Dadurch soll eine Doppelzahlung vermieden werden. Denn bei stationärer Versorgung besteht kein Bedarf an häuslicher Pflege. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Osnabrück auch dann, wenn im Krankenhaus die ständige Präsenz einer Pflegeperson notwendig ist (Urteil vom 7. September 2021, Az. S 14 P 16/19). Konkret ging es um ein behindertes Kind mit einer komplexen Erkrankung, das auf eine Spenderherzoperation wartete. Dazu war laut Auskunft der Eltern deren ständige Präsenz erforderlich gewesen – fast ein Jahr lang. Das Gericht erkannte die schwierige Situation durchaus an, begründet seine Entscheidung aber damit, dass das Gesetz individuelle Umstände nicht berücksichtige. Deswegen führten Minderjährigkeit, Behinderung des Pflegebedürftigen oder ein langer Krankenhausaufenthalt nicht zu einer anderen Einschätzung. Mehr Infos stehen in der Pressemitteilung des Gerichts.
Hilfsmittel künftig ohne ärztliche Verordnung möglich
Pflegefachkräfte können künftig Empfehlungen zur Hilfsmittel-Versorgung abgeben. Eine ärztliche Verordnung ist dann nicht mehr notwendig. So steht es im neuen Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Nähere Erläuterungen gibt es hier: https://t.co/4v1YCWci5F
— RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) July 20, 2021